Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai 2019 das Steuerpaket mit 66.4 % Ja-Stimmen angenommen. Die Inkraftsetzung wird per 1. Januar 2020 erfolgen. Die Kantone müssen nun die Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundessteuerharmonisierungsgesetz in ihre kantonalen Steuergesetze vorantreiben.
Eckpunkte der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
Per 1. Januar 2020 werden die international unter Druck geratenen kantonalen Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften, auf Bundesebene die Prinzipalbesteuerungen und das Finance Branch Regime abgeschafft. Durch eine kantonal reduzierte Steuerbelastung und diverse international akzeptierte Massnahmen kann der Wegfall dieser Steuer-Privilegien ab 1.1.2020 kompensiert werden:
- Patentboxen (steuerliche Vorteile für Erträge aus Immaterialgüterrechten);
- Abzug für Forschung und Entwicklung (Einführung eines Sonderabzugs für F+E-Aufwendungen, maximal 50% der massgebenden F+E-Aufwendungen in der Schweiz, für Kantone optional);
- Abzug für Eigenfinanzierung (steuerlicher Abzug für eine angemessene Verzinsung des Sicherheitseigenkapitals, derzeit nur im Kanton Zürich umsetzbar);
- Step-up / Aufdeckung von stillen Reserven.
Weitere steuerpolitische Massnahmen
- Die Erhöhung der Teilbesteuerung von privaten Dividendeneinnahmen aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10% am Kapital) auf 70% bei der Bundessteuer (bisher 60%) sowie mindestens 50% bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
- Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer.
- Die Begrenzung der maximalen Entlastungen sämtlicher neuer Massnahmen auf kantonaler Ebene auf 70% (mindestens 30% sind steuerbarer Reingewinn).
- Eine Erhöhung des Anteils für die Kantone an den direkten Bundessteuern, welche diese zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze verwenden können.
- Eine Einführung einer Proportionalitätsregel beim Kapitaleinlageprinzip (nur) für Gesellschaften mit Kotierung an einer Schweizer Börse.
- Als soziale Kompensationsmassnahme wurde eine Finanzierung der AHV von CHF 2 Milliarden mittels Erhöhung der AHV-Beitragssätze von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 0.15% beschlossen.
Vorgehen / was ist zu tun
Juristische Personen sollten prüfen, ob die genannten Massnahmen für die Zukunft genutzt werden können und/oder steuerliche Aufdeckungen von stillen Reserven angebracht sind.
Natürliche Personen sollten prüfen, ob substanzielle Dividenden im Kalenderjahr 2019 sinnvoll sind.
Vereinbaren Sie einen Termin um diese Steuerplanung rechtzeitig anzugehen:
rolf.bohnet(at)bohnetschlatter.ch / +41 41 727 61 61
Recent Comments